Unser Special zu den NRW Kommunalwahlen (am 14.09.2025)
Wer, was und wie wird gewählt? Und warum ist das für DICH persönlich wichtig?
Alle fünf Jahre kannst du bei der Kommunalwahl mitentscheiden, wie es in deiner Stadt, Gemeinde oder deinem Kreis weitergeht. Bei der Kommunalwahl geht’s um Dinge, die direkt dein Leben betreffen:
- Entwicklungen in Deiner Stadt – vom Kulturzentrum bis zum Schwimmbad
- Regionaler Strassenbau und öffentlicher Nahverkehr
- Neue Grünanlagen oder noch ein Industriepark ?
Über ALLES, was in Deiner Stadt, Deiner Region wichtig sind, entscheiden die Menschen, die Du bei der Kommunalwahl wählst. Nicht “irgendwo in Berlin”, sonst ganz konkret bei Dir: In Deiner Umgebung, vor Deiner Haustür, auf Deinem Arbeits- und Schulweg (ja, denn es darf ab 16 gewählt werden!).
Gewählt werden:
- die Mitglieder im Stadt- oder Gemeinderat
- der*die Bürgermeister:in oder Oberbürgermeister:in
- in manchen Fällen: die Bezirksvertretung, der Kreistag oder der*die Landrät:in
- Ruhr-Region: das Ruhrparlament
Wahlberechtigt sind alle Menschen, die …
- mindestens 16 Jahre alt sind
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes haben
- seit mindestens 16 Tagen an einem Wohnort leben
- nicht durch andere Umstände vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Wir möchten alle herzlich und deutlich dazu auffordern, wählen zu gehen! Je mehr Menschen demokratischen Parteien eine Stimme geben, umso mehr kann bewegt werden. Wählen dürfen ist ein Privileg!
Hier einige weiterführende Informationen rund um die Wahlen (wird lfd. ergänzt)
- “Ohne Dich wird’s nix” – Wahl-Infos für alle. auch jugendgerecht und in leichter Sprache

. - Muster > Stimmzettel
Je nach Region kann es mehrere Stimmzettel geben:
Der Stadtrat ist das Kommunalparlament auf gesamtstädtischer Ebene.
Die Bezirksvertretungen sind die kommunalen Parlamente auf der Ebene der Stadtbezirke, aus deren Mitte der/die Bezirksvorsteher*in bzw. Bezirksbürgermeister*in gewählt wird.
In den einzelnen Städten und Gemeinden des Kreises werden zusätzlich die Bürgermeister*innen und die Stadt- und Gemeinderäte gewählt. Die (Ober-)Bürgermeister*innen sind das Oberhaupt einer Stadt und leiten die Stadtverwaltung, führen den Vorsitz im Stadt- bzw. Gemeinderat und vertreten ihre Stadt nach außen.
Sollten Kandidat*innen für Bürgermeister*innen oder Landrät*innen im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit (also über 50% der Stimmen) verfehlen, so findet zwei Wochen später, diesmal am 28.09.2025, eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten statt.
In den kreisfreien Städten, das sind größere Städte wie Köln, Düsseldorf, Dortmund oder auch Herne, werden die Oberbürgermeister*innen, die Stadträte und die Bezirksvertretungen von den Wahlberechtigten gewählt. In Kreisen (wie z. B. Ennepe-Ruhr-Kreis, Kreis Recklinghausen, Kreis Mettmann oder Kreis Unna) werden Landrät*innen für den gesamten Kreis gewählt. Die Landrät*innen nehmen diese Funktionen auf Kreisebene wahr.
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- Landeszentrale für politische Bildung:
Übersicht Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 (trotzdem gut zum Nachlesen)
. - wdr.de zur Kommunalwahl NRW 2025:
- Innenmisterium NRW: Portal Kommunalwahlen 2025
. - Landeszentrale für politische Bildung: Sonderseite Kommunawahl NRW 2025 (“herzstueck.nrw”)
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Leider haben wir keine Übersichtsseite gefunden, die die vollständigen Programme der einzelnen Parteien unabhängig in einer Übersicht darstellt. Wir möchten hier aber auch nicht direkt auf die “Parteiseiten” verlinken, darum googelt bitte selbst entsprechenden, Suchbegriff bspw. “Wahlprogramm Kommunalwahl 2025 NRW” (oder schreibt Eure konkrete Region / Stadt dazu) und dann der Name der gesuchten Partei – vielen Dank!
Wenn Ihr weitere Links und Informationen habt, schickt Sie uns gern:
omasgegenrechtsowl@gmail.com
