Wie berichtet, nehmen wir an der Kampagne „NRW-Appell AfD-Verbot“ teil:
- https://omasgegenrechts-owl.de/berichte/nrw-appell-afd-verbot-alle-infos/
- https://nrw-appell-afd-verbot.de/
Nun ist kürzlich das Urteil gefällt worden, dass die Partei bis zum Abschluss des Hauptverfahrens nicht als “gesichert rechtsextrem” bezeichnet werden darf.
Was bedeutet das?
Zum einen ist es nur ein “Etappensieg”, zum anderen dürfen wir sie sehr wohl weiterhin einen “rechtsextremer Verdachtsfall” nennen. Denn das sind sie bereits – und damit stehen sie auf der zweiten von drei Stufen, die der Verfassungsschutz vergeben kann. Einen ganz genauen Artikel dazu haben wir hier für Euch – darin steht alles über die Einstufung, die Hintergründe und ein Kommentar:
Es kamen Fragen auf, ob sich denn die Bemühungen der NRW Kampagne unter diesen Umständen überhaupt noch lohnen – hierzu ein deutliches JA und der Volltext auf der übergeordneten Seite von “Af* Verbot Jetzt!”:
Was aussieht wie ein Fisch und riecht wie ein Fisch, bleibt eben ein Fisch.
#NRWAppell #AfDverbot #AfDverbotJetzt
#OWLbleibtstabil
OMAS GEGEN RECHTS OWL / Gütersloh
Kontakt: omasgegenrechtsowl@gmail.com

