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Af* gesichert rechtsextrem
AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft
Pressemitteilung des Verfassungsschutzes vom 02.05.2025:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die
„Alternative für Deutschland“ (AfD) seit dem heutigen Tag
aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen
Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein.
https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/pressemitteilung-2025-05-02.html
- Was bedeutet das?
Es besteht kein Zweifel mehr am Vorliegen extremistischer Bestrebungen.
Die Partei, Gruppierungen oder Einzelpersonen werden entsprechend beobachtet und die Behörden sind gesetzlich verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren. Die Einstufung hat keine automatischen Auswirkungen auf die Arbeit im Bundestag. Die Partei wurde nicht verboten. Sie kann weiterhin an Wahlen teilnehmen, ihre Abgeordneten sitzen weiterhin im Bundestag. - Es hat wichtige politische Auswirkungen:
Im Bundestag stehen jetzt Entscheidungen über die Besetzung von Ämtern und Ausschüssen an. Es liegt an den Abgeordneten, Konsequenzen zu ziehen und Verantwortung für unsere Demokratie zu übernehmen. - Warum kein automatisches Verbot?
Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei verbieten. Und das auch nur in einem eigenen Verfahren, auf Grundlage eines konkreten Verbotsantrags. Diesen Antrag können nur die Bundesregierung, der Bundesrat oder der Bundestag stellen. Ob das geschieht oder nicht, ist eine rein politische Entscheidung. - ⇛ Schreiben Sie an Ihre/n Abgeordnete/n!
Erinnern Sie unsere Vertreterinnen und Vertreter im Bundestag an ihren Auftrag, unsere Werte zu schützen, die im Grundgesetz verankert sind! Adressen: https://www.bundestag.de/abgeordnete
